Rentenlücke-Rechner: Lücke & Sparrate ermitteln

Berechne deine Rentenlücke aus Wunscheinkommen und erwarteter gesetzlicher Rente – und wie viel du monatlich sparen musst, um sie zu schließen.

Datenstand: 1. Juli 2026. Der Wert wird regelmäßig angepasst.
1,0 steht vereinfacht für eine Rente ohne Zu- oder Abschläge.
Reine Szenarioannahme für die Ansparphase, keine Prognose.
Monatliche Rentenlücke1.000,00 €
Rechnerisch benötigte monatliche Sparrate466,81 €
  • Die Sparrate ist eine Szenariorechnung mit den eingegebenen Annahmen. Sie ist keine Anlageberatung und keine Produktempfehlung.
  • Die Rentenformel ist stark vereinfacht: Steuern, Kranken-/Pflegeversicherung, künftige Rentenanpassungen, Inflation und individuelle Rentenabschläge außerhalb des Zugangsfaktors sind nicht berücksichtigt.
  • Der aktuelle Rentenwert im Default ist 42,52 EUR, Datenstand 1. Juli 2026. Der Wert muss mindestens jährlich geprüft werden.

So funktioniert der Rentenlücke-Rechner

Der Rechner vergleicht dein gewünschtes Monatseinkommen im Ruhestand mit der gesetzlichen Rente, die du als Betrag eingibst oder vereinfacht aus Rentenpunkten berechnen lässt. Aus der Differenz entsteht die monatliche Rentenlücke.

Im zweiten Schritt rechnet der Rechner zurück: Welche monatliche Sparrate wäre unter deinen Annahmen nötig, um diese Lücke über die gewählte Entnahmedauer rechnerisch zu decken? Dafür nutzt er dieselbe Logik wie ein Sparplan, nur in umgekehrter Richtung. Der Sparplanrechner zeigt dagegen, welches Endkapital aus einer festen Rate entsteht.

Eingaben

Du startest mit zwei Kernwerten: dem gewünschten Monatseinkommen im Ruhestand und deiner erwarteten gesetzlichen Monatsrente. Wenn du die Monatsrente nicht direkt eintragen möchtest, kannst du sie über Rentenpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellen Rentenwert berechnen lassen. Der Default für den aktuellen Rentenwert liegt bei 42,52 Euro, Datenstand 1. Juli 2026.

Für die Sparratenrechnung kommen drei Annahmen dazu: Zeit bis Rentenbeginn, geplante Entnahmedauer und angenommene Rendite pro Jahr. Vorhandenes Kapital kannst du als Startkapital eintragen; es wird bis zum Rentenbeginn mit derselben Renditeannahme fortgeschrieben. Die Rendite ist dabei keine Prognose, sondern ein Szenariowert, den du bewusst variieren solltest.

Ergebnisse

Das erste Ergebnis ist die monatliche Rentenlücke in Euro. Sie wird nie negativ ausgegeben: Wenn die erwartete gesetzliche Rente im Szenario mindestens so hoch ist wie dein gewünschtes Monatseinkommen, zeigt der Rechner eine Lücke von 0 Euro.

Das zweite Ergebnis ist die rechnerisch benötigte monatliche Sparrate. Sie zeigt, welche Rate unter deinen Eingaben nötig wäre, um das Zielkapital für die monatliche Lücke aufzubauen. Reicht vorhandenes Startkapital nach der Fortschreibung rechnerisch aus, fällt die zusätzliche Sparrate auf 0 Euro. Bei 0 Jahren Ansparzeit und verbleibender Lücke ist das Sparziel über laufende Monatsraten rechnerisch nicht erreichbar.

Die Formel und Quellen

Wenn du die gesetzliche Rente aus Rentenpunkten berechnen lässt, nutzt der Rechner die vereinfachte Rentenformel:

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

Diese Formel ist im Kern aus § 64 SGB VI und den Erläuterungen der Deutschen Rentenversicherung ableitbar. Der aktuelle Rentenwert im Rechner beträgt 42,52 Euro, Stand

  1. Juli 2026; die Deutsche Rentenversicherung nennt diesen Wert in ihrer Rentenanpassung 2026. Der Wert muss mindestens jährlich geprüft werden.

Die monatliche Rentenlücke berechnet sich so:

Rentenlücke = max(0, gewünschtes Monatseinkommen − erwartete Monatsrente)

Für die Sparraten-Rückrechnung wird die monatliche Lücke über die eingegebene Entnahmedauer kapitalisiert:

Zielkapital = Rentenlücke × 12 × Entnahmedauer in Jahren

Vorhandenes Startkapital wächst bis Rentenbeginn mit der eingegebenen Renditeannahme. Der verbleibende Kapitalbedarf wird anschließend mit einer inversen Sparplanformel auf eine monatliche Rate zurückgerechnet. Die Rechnung unterstellt monatliche Einzahlungen am Monatsende und eine konstante Rendite in der Ansparphase.

Was diese Rechnung nicht ersetzt

Der Rentenlücke-Rechner ersetzt keine Rentenberatung, Steuerberatung oder Anlageberatung. Er berücksichtigt unter anderem keine künftigen Rentenanpassungen, Inflation, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Depotkosten, schwankende Renditen oder individuelle Sonderfälle außerhalb der sichtbaren Eingaben. Die Ergebnisse sind Szenariowerte, keine Garantie für eine künftige Rente und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt.

Wenn du bereits einen Kapitalstock hast und die konkrete Auszahlphase durchspielen möchtest, erklärt der Ratgeber Entnahmeplan berechnen den Unterschied zwischen Kapitalverzehr, Kapitalerhalt, Renditeannahme und Inflation. Mit eigenem Startkapital, Entnahme und Zeitraum rechnet das der Entnahmeplan-Rechner direkt durch.

Wenn du nur durchspielen möchtest, wie ein vorhandener Einmalbetrag wächst, passt der Zinseszinsrechner besser. Für Ursachen und Begriffe rund um die Rentenlücke helfen der Ratgeber Wie entsteht eine Rentenlücke?, die FAQ Was ist eine Rentenlücke? und die Begriffe Rentenpunkt, Rentenniveau und Eckrentner.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist eine Rentenlücke?

Eine Rentenlücke ist in Deutschland die Differenz zwischen dem Alterseinkommen, das du später monatlich brauchst oder dir wünschst, und der gesetzlichen Rente, mit der du rechnest. Wenn du im Ruhestand zum Beispiel 2.400 Euro im Monat einplanst und 1.700 Euro gesetzliche Rente erwartest, liegt die Lücke in diesem Szenario bei 700 Euro pro Monat.

Wie groß diese Differenz ausfällt, ist individuell. Eine Rolle spielen nicht nur die erwartete gesetzliche Rente, sondern auch dein gewünschter Lebensstandard, Miete oder Wohnkosten, Versicherungen, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Einnahmen. Das allgemeine Rentenniveau ersetzt deshalb keine persönliche Szenariorechnung.

Eine erste Einordnung liefert der Rentenlücke-Rechner. Warum solche Lücken entstehen können, erklärt der Ratgeber Wie entsteht eine Rentenlücke?.

Wie berechnet sich die gesetzliche Rente?

Die monatliche gesetzliche Bruttorente berechnet sich nach der Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor. Die Entgeltpunkte werden umgangssprachlich oft Rentenpunkte genannt; sie zeigen, wie dein beitragspflichtiges Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt der Versicherten stand.

Der aktuelle Rentenwert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt monatlich wert ist. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 42,52 Euro. Der Zugangsfaktor berücksichtigt vor allem, ob die Rente früher, regulär oder später beginnt. Der Rentenartfaktor unterscheidet zum Beispiel Altersrenten von Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten.

Für eine erste Altersvorsorge-Skizze ist die Formel hilfreich, sie ersetzt aber nicht die persönliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Wenn du die erwartete gesetzliche Rente mit einem gewünschten Ruhestandseinkommen vergleichst, hilft der Rentenlücke-Rechner. Warum der Eckrentner dafür nur ein Vergleichsmodell ist, erklärt der Glossareintrag.

Quelle und Datenstand: Rentenformel nach § 64 SGB VI und Deutscher Rentenversicherung; aktueller Rentenwert 42,52 Euro laut DRV-Rentenanpassung 2026, Stand 1. Juli 2026.

Wie stark schmälern Depotkosten und Fondsgebühren die Rendite?

Schon ein Unterschied von rund einem Prozentpunkt bei den laufenden Kosten kann das Endkapital über 20 bis 30 Jahre um mehrere Tausend Euro verringern, weil sich der Kostennachteil wie ein umgekehrter Zinseszinseffekt Jahr für Jahr aufbaut. Dieser eine Prozentpunkt wie auch die konkreten Zahlen weiter unten sind eine typische Bandbreite zur Veranschaulichung und keine Prognose für ein bestimmtes Produkt.

Drei Kostenarten wirken zusammen: die laufenden Fondskosten, meist als Gesamtkostenquote oder TER angegeben, die Depotführungsgebühr der Bank oder des Brokers, und bei manchen Fonds ein einmaliger Ausgabeaufschlag beim Kauf. Alle drei mindern die tatsächliche Rendite unabhängig davon, wie gut sich der zugrunde liegende Markt entwickelt.

Ein Rechenbeispiel mit der Zinseszinsformel macht die Größenordnung greifbar: 10.000 € wachsen bei einer angenommenen Bruttorendite von 7 % pro Jahr über 25 Jahre auf rund 51.800 €, wenn nur 0,2 % TER pro Jahr abgehen (netto 6,8 %). Ziehen stattdessen 1,5 % TER ab (netto 5,5 %), bleiben nur rund 38.100 € übrig – ein Unterschied von etwa 13.700 €, allein durch die Kostenquote. Auch das ist eine typische Bandbreite zur Veranschaulichung, keine Prognose für ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter.

Der Zinseszinsrechner und der Sparplanrechner rechnen bewusst brutto, also ohne Kosten und ohne Steuern – beides zusammen erklärt, warum die Rendite auf dem Papier oft höher aussieht als das, was am Ende ankommt. Diese FAQ ersetzt keine Anlageberatung, keinen Produkt- oder Anbietervergleich und keinen Netto-Kostenrechner, den FinanzTools nicht anbietet. Steuern und Inflation verstärken diesen Kosteneffekt zusätzlich – die FAQ Wie berechnet man die Rendite nach Steuern und Inflation? rechnet beide Schritte vor.

Was ist der Zugangsfaktor bei vorzeitigem Rentenbeginn?

Der Zugangsfaktor ist der Faktor in der gesetzlichen Rentenformel, der abbildet, ob eine Rente vor, zum oder nach der individuellen Regelaltersgrenze beginnt, und ein vorzeitiger Rentenbeginn senkt ihn dauerhaft um 0,3 Prozent je Monat. Bei einem Wert von 1,0 gibt es weder Ab- noch Zuschlag. Er ist einer von vier Bausteinen der Rentenformel, die auf Rentenpunkten beruht; wie alle vier Faktoren zusammenwirken, erklärt die FAQ Wie berechnet sich die gesetzliche Rente? im Überblick.

Wird die Rente vorzeitig in Anspruch genommen, sinkt der Zugangsfaktor dauerhaft: Für jeden Monat, den der Rentenbeginn vor der individuellen Regelaltersgrenze liegt, mindert sich der Faktor pauschal um 0,3 Prozent (§ 77 SGB VI). Wie viele Monate ein Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze überhaupt möglich sind, hängt von der jeweiligen Rentenart ab – entsprechend ist auch der maximale Abschlag gesetzlich gedeckelt. Anders als manche andere Abzüge holt sich dieser Abschlag später nicht von selbst auf: Er wirkt unverändert über die gesamte Dauer des Rentenbezugs fort.

Wichtig dabei: Es gibt keine für alle gültige Regelaltersgrenze „mit 67” – sie hängt vom Geburtsjahrgang ab und wird nach § 235 SGB VI stufenweise angehoben. Ein Rechenbeispiel macht die Mechanik sichtbar, ohne eine pauschale Altersangabe zu unterstellen: Wer 24 Monate vor der individuellen Regelaltersgrenze in Rente geht, erhält einen Zugangsfaktor von 0,928 (24 Monate × 0,3 Prozent = 7,2 Prozent Abschlag). Bei einer angenommenen Monatsrente von 1.500 Euro ohne Abschlag ergibt das einen dauerhaft um rund 108 Euro niedrigeren Betrag – ein reines Rechenbeispiel für ein Szenario, keine Prognose für einen bestimmten Jahrgang.

Im Rentenlücke-Rechner lässt sich dieser Effekt über das Eingabefeld „Zugangsfaktor” abbilden, dessen Default bei 1,0 steht und damit einen Rentenbeginn ohne Zu- oder Abschlag unterstellt. Der Rechner ermittelt einen individuellen Abschlag nicht automatisch: Wer einen vorzeitigen Rentenbeginn einplanen möchte, muss den passenden Faktor selbst eintragen, etwa nach dem obigen Rechenweg oder anhand der eigenen Rentenauskunft. Wer zusätzlich wissen möchte, wie die Rente überhaupt besteuert wird, findet das in der FAQ Wie wird die gesetzliche Rente versteuert? – ein anderer Mechanismus, aber derselbe Rechner-Kontext.

Diese FAQ ersetzt keine individuelle Renten- oder Steuerberatung. Der exakt geltende Zugangsfaktor für den eigenen Rentenbeginn und die eigene Regelaltersgrenze stehen in der persönlichen Renteninformation beziehungsweise Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Stand 25. Juli 2026.

Wie wird die gesetzliche Rente versteuert?

Die gesetzliche Rente wird nicht in voller Höhe besteuert, sondern nachgelagert: Nur ein bestimmter, gesetzlich festgelegter Anteil der Rente unterliegt der Einkommensteuer, der übrige Teil bleibt dauerhaft steuerfrei.

Rechtsgrundlage ist § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG. Entscheidend ist dabei kein für alle gleicher Prozentsatz, sondern das Jahr des Renteneintritts: Je später jemand erstmals eine Rente bezieht, desto höher fällt der steuerpflichtige Anteil gesetzlich aus. Der übrige, zunächst steuerfreie Teil wird dagegen einmalig als fester Euro-Betrag ermittelt und gilt anschließend unverändert für die gesamte weitere Rentenbezugsdauer – er wächst also nicht automatisch mit, wenn die Rente später durch Rentenanpassungen steigt.

Welcher Prozentsatz im eigenen Fall gilt, lässt sich hier bewusst nicht als pauschale Zahl nennen: Der Wert hat sich über die Jahre mehrfach gesetzlich verschoben, verlässlich und aktuell steht er nur im eigenen Rentenbescheid beziehungsweise beim Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Ob am Ende tatsächlich Steuer zu zahlen ist, hängt zusätzlich vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab: Neben dem steuerpflichtigen Rentenanteil zählen etwa weitere Renten, Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge sowie der jährliche Grundfreibetrag. Erst wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, fällt überhaupt Einkommensteuer an – eine pauschale Aussage „X Prozent der Rente sind zu zahlen” wäre deshalb irreführend.

Die nachgelagerte Rentenbesteuerung ist ein anderer Steuertatbestand als die Abgeltungssteuer: Dort geht es um Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen (§ 32d, § 43a EStG), hier um Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer stattdessen wissen will, wie sich Steuern und Inflation auf die Rendite einer Geldanlage auswirken, findet das in der FAQ Wie berechnet man die Rendite nach Steuern und Inflation? – das betrifft Kapitalanlagen, nicht die gesetzliche Rente.

Der Rentenlücke-Rechner zeigt ausschließlich Bruttowerte vor Steuern; er rechnet die spätere Steuerlast nicht mit ein. Wer zusätzlich wissen möchte, wie sich ein früherer Rentenbeginn über den Zugangsfaktor auf die Rentenhöhe auswirkt, findet dazu die FAQ Was ist der Zugangsfaktor bei vorzeitigem Rentenbeginn? – ein anderer Mechanismus als die Besteuerung, aber derselbe Rechner-Kontext.

Stand 25. Juli 2026. Diese FAQ ersetzt keine individuelle Steuerberatung: Für den persönlichen, exakt geltenden Besteuerungsanteil und die tatsächliche Steuerlast sind der eigene Rentenbescheid, das Finanzamt oder eine Steuerberatung die richtige Anlaufstelle.