Rentenpunkt

Umgangssprachliche Bezeichnung für einen Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ein Rentenpunkt ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er zeigt, wie das eigene beitragspflichtige Einkommen in einem Kalenderjahr im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten steht.

Wer genau das Durchschnittsentgelt erreicht, erwirbt für dieses Jahr einen Entgeltpunkt; bei höherem oder niedrigerem Einkommen entstehen entsprechend mehr oder weniger Punkte. Die spätere gesetzliche Rente ergibt sich nicht aus den Rentenpunkten allein. In der Rentenformel werden die gesammelten Entgeltpunkte unter anderem mit Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert verrechnet. Feste Rentenwerte gehören deshalb nicht in diese Definition; sie brauchen immer einen aktuellen Datenstand und eine Primärquelle.

Quelle: Die Deutsche Rentenversicherung erklärt Entgeltpunkte als Bestandteil der Rentenformel; die gesetzliche Formel steht in § 64 SGB VI.

Der Begriff hängt eng mit dem Rentenniveau und dem Modell des Eckrentners zusammen. Die Formel selbst erklärt die FAQ Wie berechnet sich die gesetzliche Rente?.

Quellen