Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag weist eine Bank an, Kapitalerträge bis zum genutzten Sparerpauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen.

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an Bank oder Broker, Kapitalerträge bis zum genutzten Sparerpauschbetrag ohne automatischen Steuerabzug auszuzahlen. Er betrifft zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge, sofern die jeweilige Bank ihn berücksichtigen kann. Ohne passenden Auftrag kann ein Steuerabzug bereits bei der Auszahlung erfolgen.

Die Höhe des Sparerpauschbetrags und den Datenstand erklärt die FAQ Was ist der Sparerpauschbetrag?. Wie der Steuerabzug auf Kapitalerträge grundsätzlich einzuordnen ist, steht in Was ist die Abgeltungssteuer?. Der Sparplanrechner rechnet weiterhin brutto; ein Freistellungsauftrag wird dort nicht automatisch verrechnet.

Dieser Glossar-Eintrag nennt bewusst keine aktuellen Beträge und gibt keine Empfehlung zur Aufteilung auf mehrere Banken. Für individuelle Steuerfragen ist er keine Beratung. Die Detailfragen bleiben in den verlinkten FAQ, damit der Glossartext nicht zum Steuer-Ratgeber wird.